GT-Taxi AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
GT-Taxi, Ottilienstraße 83, 33332 Gütersloh
(nachfolgend GT-Taxi genannt)
Handelsregister: HRA6594 
Amtsgericht Gütersloh
 
§ 1 Allgemeines 

Für die Geschäftsbeziehung zwischen GT-Taxi und den Aufträgen der Kunden von GT-Taxi angebotenen Beförderungsleistungen in der Personen- und Sachbeförderung gelten die unten aufgeführten AGB. Änderungen der AGB bleiben vorbehalten.Die jeweils gültige Fassung der AGB wird im Internet veröffentlicht.Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses sowie bei Dauerschuldverhältnissen die zum Zeitpunkt der Bestellung der Beförderungsleistung aktuelle Fassung der AGB.Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn GT-Taxi sie schriftlich akzeptiert hat. Bei Fahrten ins Ausland verpflichtet sich der Fahrgast/die Fahrgäste im Besitz von gültigen Ausweispapieren zu sein.

§ 2 Vertragsabschluss und Rücktritt vom Vertrag

1. GT-Taxi Vermittelt die Fahraufträge direkt mit seinen Selbstständigen mitgliedern handelnd als Taxi-Unternehmer, die Fahraufträge werden in mündlich, fernmündlich, schriftlich, oder online zu den aktuell tariflichen Konditionen angenommen, die Sie zum Zeitpunkt der Bestellungauf Druckschriften bzw. im Internet veröffentlicht hat. Zu einem Vertragsabschluss kommt es jedoch nur, wenn die Fahrt tatsächlich angetreten wird im Pflichtfahrgebiet (Gütersloh), beiderseits zwischen Unternehmer/in und Auftraggeber/in. Für das online ausgefüllte Formular kriegt der Auftraggeber/in eine schriftliche bestätigung, unter umständen kann dieser von der Unternehmer/in auch Storniert werden genauso auch vom Auftraggeber/in. Sollte die Annahme einer Bestellung auf Grundlage eines Druck-, Rechen- oder Schreibfehlers erfolgt sein, behält sich Unternehmer/in, Auftraggeber/in den Rücktritt vor.

2. Für Terminfahrten zum Flughafen oder Bahnhof oder Hafen oder Abholungen ab Flughäfen, Schiffen oder Banhöfen kann eine bestimmte Abholzeit vereinbart werden. In bestimmten Fällen müssen GT-Taxi Fahrplanänderungen durch den Kunden so rechtzeitig zur Kenntniss gelangen, dass zwischen den Unternehmer/in und Auftraggeber/in gegebenfalls eine Änderung der Abholzeit vereinbart werden kann. Andernfalls haftet der Kunde Auftraggeber/in für den Unternehmer/in entstehende Schäden. Abholungen ab Flughäfen können sich, sofern keine bestimmte Abholzeit vereinbart wurde, auch auf die Ankunft bestimmter Flüge beziehen. In diesem Fall obliegt es dem Kunden, GT-Taxi die abholung zum Zeitpunkt der planmäßigen Ankunft, es sei denn der Kunde Auftraggeber/in teilt GT-Taxi die genauen Flugdaten, insbesondere die Flugnummer, mitzuteilen. Vertraglich gechuldet ist stets die Abholung zum Zeitpunkt der planmäßigen Ankunft, es sei denn der Kunde teilt GT-Taxi die geänderte Ankunftszeit rechtzeitig mit oder es war für GT-Taxi zumutbar und möglich, sich rechtzeitig über die genauen Ankunftszeit zu informieren (mit Flugnummer möglich). 

3. Wird ein Auftrag vor schriftlich bestätigten Fahrtermin durch den Kunden Auftraggeber/in zurückgenommen, fallen folgende Stornogebühren an: a: bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Fahrtermin 0% im Pflichtfahgebiet Gütersloh. b: bis 15 Minuten vor dem vereinbarten Fahrtemin 0% im Pflichtfahrgebiet Gütersloh. c: weniger als 15 Minuten absagung vor dem vereinbaten Fahrtermin vor Ort der Abholung im Pflichtfahgebiet Gütersloh würde eine Anfahrtspauschale fällig von 5 €. d: Abholungen ausserhalb des Pflichtfahrgebietes ist der Unternehmer noch im Pflichtfahrgebiet und der Auftrag wird von Auftraggeber/in Storniert entstehen 0% Gebühren ist der Unternehmer/in schon ausserhalb von seinem Pflichtfahrgebiet zur Abholung unterwegs werden 50% Gebühren fällig, oder bereits Vorort entsteht ein Stornogebühr von 100% des jeweiligen voraussichtlichen Beförderungsentgeldes oder des Festpreises. Der Unternehmer/in behält sich bezüglich der Berechnung unter bestimmten Bedingungen auf diese ganz zu verzichten oder im Rahmen der hier genannten Vorgaben nach freiem Ermessen zu Entscheiden, die obenstehenden Regelungen der Stornogebühren gelten in Folgefällen trotzdem. 

§ 3 Preise

1. Alle Preisangaben verstehen sich, wenn nicht anders angegeben, in Euro (€) und einschließlich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe sowie zuzüglich Spesen und möglicher Verkehrswegnutzgebühren (Fähren, Tunnelgebühren etc.). Maßgeblich sind die jeweils durch GT-Taxi im Internet veröffentlichen aktuellen Preisangabe. Alte Preislisten haben mit der Veröffentlichung einer neuen Gültigkeit verloren.

2. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Fahrttermin mehr als vier Monate liegen. Erhöhen sich danach bis zur Erbringung der Leistung die Ausgaben für die Unternehmer/in, so ist GT-Taxi unter rücksprache mit den Unternehmer/in berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Kunde ist dann schon vom Rücktritt des Vertragsabschlusses berechtigt ohne jeweiligen gebühren.

§ 4 Verhaltenspflichten Unternehmer/in, Auftraggeber/in und Kunde/Kundin

1. Die Kunden, Auftraggeber/in und Unternehmer/in haben sich jederzeit so zu verhalten, dass die Sicherheit des Fahrzeuges und des Fahrers, ihre eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer Fahrgäste sowie sonstiger Dritter nicht gefährdet wird. Sie tragen die Verantwortung für die Einhaltung der Anschnallpflicht für sich sowie für die Beaufsichtigung und die Einhaltung der Sicherungspflicht in Ihrer Begleitung befindlicher minderjähriger Personen sowie für die Beaufsichtigung und ordnungsgemäße Sicherung mitgeführter Tiere. Die Kunden haben Sorge zu tragen, dass Sie oder Ihre sich in Ihrer Begleitung befindliche minderjährige Fahrgäste die Fahrzeugtüren nur auf Aufforderung durch den Fahrer öffnen. Kunden und Sie begleitende Personen sind gleichwohl verpflichtet zu prüfen, ob ein öffnen der Türen gefahrlos möglich ist. Im falle von Schäden (Grobfahrlässig) verursacht worden sind, haften Kunden und Sie begleitende Personen für sämtliche von Ihnen verursachte Schäden.

2. Die Auswahl und Ausstattung des Fahrzeugs ist den Unternehmer/in von GT-Taxi freigestellt, jedoch müssen die Fahrzeuge der BOKraft entsprechen zu jedem Zeitpunkt der Bereitstellung. Die Kunden haben auf besondere Beförderungswünsche, insbesondere wegen gesundheitlcher Erfordernisse, oder Ankunftstermine bei der Bestellung und bei Fahrtantritt hinzuweisen. 

3.Bei kilometerabhängiger Fahrpreisberechnung wird die zu Grunde zu legende Fahrtstrecke auf Kundenwunsch vor Fahrtantritt gemeinsam mit dem Kunden festgelegt, bei Kilometer unabhängigen Fahrpreisen, insbesondere bei Sammelfahrten ist dem Unternehmer/in von GT-Taxi die Wahl der Fahrstrecke freigestellt.

4. Mitgenommene Gepäckstücke und in Begleitung beförderte Tiere befinden sich während der Beförderung in der Obhut des Kunden, auch wenn der Unternehmer/in von GT-Taxi natürlich gern bei der sachgerechten Ladung und Sicherung behilflich ist. Sofern eine Ladungssicherung nicht möglich ist oder Gegenstände nur unter Inkaufnahme einer Gefährdung von Fahrer, Kunden oder Fahrzeug geladen werden können, können solche Gegenstände von der Beförderung ausgeschlossen werden.(PBefG)

5. Nahrungsmittel werden nur in geschlossenen Behältnissen befördert. Eine Öffnung solcher Behältnisse oder der Genuss von Tabak, Alkohol oder Nahrungsmitteln ist während der Fahrt ohne das ausdrückliche Einverständnis von Unternehmer/in von GT-taxi untersagt.

6. Bei Übernahme von zum Transport geeignetem Kuriergut wird Unternehmer/in von GT-Taxi dieses nur auf ausdrückliches Verlangen des Kunden,Auftraggeber/in auf Vollständigkeit prüfen. Hierzu hat der Kunde, Auftraggeber/in bei Übernahme eine entsprechende schriftliche Übernahmebestätigung vorzulegen (Lieferschein mit Duplikat). Kuriergut wird von Fahrer in geeigneter Form geladen und gesichert. Zeigt sich bei Ablieferung des Kuriergutes am Fahrziel eine Mindermenge oder ein Mangel gegenüber der bestätigten Übernahmebestätigung, ist dies dem Unternehmer/in von GT-Taxi direkt bei Anlieferung schriftlich unter Angabe von Art und Umfang des Schadens mitzuteilen.

§ 5 Fälligkeit und Zahlung, Verzug und erweitertes Pfandrecht

1. Der Fahrpreis für Dienstleistungen ist bei Erbringung fällig und wird in Bar oder Kartenzahlung erhoben. Ausgenommen davon sind lediglich Aufträge, für die im Voraus eine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. 

2. Bei Rechnungskunden sind Zahlungen für Dienstleistungen spätestens innerhalb von 7 Werktagen nach Zugang der leistungsbezogenen Rechnung zu leisten. Abzüge und abweichende Zahlungsfristen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

3. Die Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn die Unternehmer/in von GT-Taxi über den Betrag unbeschränkt verfügen kann. Scheck- und Wechselhergaben gelten erst nach vorbehaltsloser Einlösung als Zahlung.

4. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Unternehmer/in von GT-Taxi berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% p.a., bei Mahnungsschreiben werden zusätzlich Bearbeitungsgebühren auf die Aktuelle offene Rechnugsbetrag dazu gerechnet von pauschal 5 €. Falls der Unternehmer/in von GT-Taxi nachweisbar ein höherer Verzugsschaden entstanden ist, ist der Unternehmer/in von GT-Taxi berechtigt, auch diesen geltend zu machen (§ 288 Abs. 3 BGB).

5. Dem Unternehmer/in von GT-Taxi steht wegen Ihrer Forderung(en) aus Beförderungen ein Pfandrecht an Überlassen oder aufgrund von Beförderungen in seinen Besitz gelangten Gegenständen nur dann zu wenn dies schriftlich vom Schuldner quittiert wird mit der Bezeichnung des Gegenstandes desen Wertes und Unterschriften der beiden Parteien. Der Unternehmer/in von GT-Taxi ist es nicht erlaubt das Pfandrecht auch nach Bezahlung innerhalb von 14 Tagen durch den Kunden von Ansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen mit dem Kunden zu verwerten. Der Unternehmer/in von GT-Taxi ist berechtigt, gepfändete Gegenstände 14 Tage nach deren Pfändung nach eigenem Ermessen zu einem angemessenen Preis zu veräußern und die damit erzielten Einnahmen zur Begleichung der offenen Betrag des Kunden zu verwenden, falls dieser die offene Forderung nicht zuvor begleicht. Für eine Pfandannahme ist der Unternehmer/in von GT-Taxi berechtig, eine Bearbeitungsgebühr von 20,- € zu erheben.

§ 6 Gewährleistung, Haftung und Haftungsbeschränkung

1. Natürlicher Verschleiß an Transportgütern, Gepäck etc. ist von der Gewährleistung ausgeschlossen. Koffer, Taschen und andere Transportbehältnisse befinden sich während des Transportes durch den Unternehmer/in von GT-Taxi in sachgemäßer Nutzung und unterliegen während dieser Beförderung natürlichem Verschleiß. Auch Lackbeschädigungen von durch dem Unternehmer/in von GT-Taxi transportierten Rollstühlen und Kinderwagen etc. können auch bei sachgemäßer Verladung und Transport nicht ausgeschlossen werden und sind daher ebenfalls als natürlicher Verschleiß zu betrachten. Fahrräder sind von Transport ausgeschlossen.

2. Kuriergut, welches ohne persönliche Begleitung des Kunden befördert wird, ist von der Gewährleistung ausgeschlossen, so nicht vor Fahrtantritt eine geeignete Übernahmebestätigung durch Unternehmer/in von GT-Taxi gegengezeichnet wurde (vgl. § 4 Ziffer 6).

3. Mögliche Gewährleistungsansprüche bezüglich Beschädigungen von Transportgut sind Unternehmer/in von GT-Taxi umgehend bei Fahrtende zur Kenntnis zu bringen.

4. Die Kunden tragen die Verantwortung für jede Körper- Sachschäden, die sich aus dem eigenen Genuss durch den Unternehmer/in gestattet wurde.

5. Der Unternehmer/in haftet für Schäden, die dem Kunden unpünktliche Abfahrt oder Ankunft am, Fahrziel entstehen, nur, wenn (1) die Einhaltung einer bestimmten Abfahrts- der Ankunftszeit zwischen dem Unternehmer/in von GT-Taxi und dem Kunden rechtzeitig zuvor ausdrücklich vereinbart wurde und (2) die Leistungsstörung nicht durch Naturkatastrophen, unvohergesehene technische Mängel, Verkehrsstaus oder Unfälle oder aus Gründen entsteht, die in der Spähre des Kunden liegen. Das gilt insbesondere bei Flughagfenfahrten. Der Unternehmer/in von GT-Taxi haftet ferner nicht, wenn der Kunde, Autraggeber/in die Abfahrts- oder Ankunftszeit selbst bestimmt hat und hierbei gewöhnliche Fahrtverzögerungen etwa durch Stau etc. unberücksichtigt gelassen hat. Insbesondere kurzfristige Flugplanänderungen oder eine gegenüber der geplanten Ankunftszeit verfrühte oder verspätete Ankunft des Kunden entbindet diesen nicht von der Leistungspflicht.

6. Gewährleistungsansprüche, die aus terminlichen Leistungsmängeln entstehen sind schließlich ausgeschlossen, wenn sie nicht innerhalb von 14 Tagen nach Leistungserbringung schriftlich geltend gemacht werden, und der Auftrag nur in schriftlicher Form Übermittelt worden ist auf der Website das Formular zur Bestellung.

7. Die Haftung der Unternehmer/in von GT-Taxi für Schäden, die nicht Körper- oder Gesundheitsschäden sind, ist auf den zweifachen Fahrpreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch Grobfahrlässig durch den Unternehmer/in verursacht wird.

8. Der Kunde haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für alle von Ihm verursachten Sach- oder Körperschäden. Das gilt auch für Schäden, die durch minderjährigen Begleitpersonen, von Tieren oder durch mitgeführte Transportgüter verursacht werden, welche aus gesundheitlichen oder fahrlässigen Gründen, am Eigentum der Unternehmer/in von GT-Taxi oder dritten Personen enstehen. Dies gilt imbesonderen auch für Schäden, die durch Verunreinigung durch Erbrechen, Inkontinenz, mitgeführte Nahrungsmittel oder Rauchwaren entstehen. Bei Bezifferung solcher Schäden wird der Unternehmer/in von GT-Taxi neben der Beseitigung auch engangenen Gewinn durch Ausfallschäden geltend machen, die durch Lüftung oder Trocknung entstehen.

§ 7 Datenschutz

GT-Taxi erhebt, verarbeitet und nutzt Betriebs- und Personenbezogenen Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner Personenbezogenen Daten ausdrücklich zu (§ 4 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz).

§ 8 Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtstand

Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort für Lieferung und Leistung sowie Zahlung ist 33330 Gütersloh. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist 33330 Gütersloh.

§ 9 Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB oder eine künftig aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder Ihre Rechtwirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Entsprechendes gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass eine Regelungslücke besteht. Die Parteien sind darüber einig, dass anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke eine angemessene Regelung treten soll, die soweit rechtlich möglich dem am nächsten kommt, was Sie gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, wenn die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder Lücke bekannt gewesen wäre. Dies gilt auch, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung etwa auf einem in dem Vertrag vorgeschriebenem Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) beruht; es soll dann ein dem Gewollten möglichst nahekommendes, rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) als vereinbart gelten.